Schmittlein | Kloster Arbeitsrecht

Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB steht für einen lösungsorientierten und empathischen Beratungsstil. Unternehmen, Organmitglieder und Führungskräfte vertrauen unserer langjährig gewachsenen arbeitsrechtlichen Expertise.

Expertise

HR-Sparring

HR-Sparring

Wir verstehen uns als arbeitsrechtliche Sparringspartner für HR und Inhouse-Arbeitsrechtler. Wir stehen für einen schnellen und unkomplizierten Gedankenaustausch zur Verfügung und bieten umsetzbare Lösungen für Ihre täglichen arbeitsrechtlichen Herausforderungen: Von der schwierigen Trennung über Fragen der betrieblichen Altersversorgung bis hin zur strategischen Beratung in Betriebsratsfragen. Wir beraten Sie in der ganzen Breite des deutschen Arbeitsrechts.

Geschäfts­­führer / Vorstände

Geschäftsführer / Vorstände

Die Anwälte Ihres Unternehmens haben vorrangig das Unternehmensinteresse im Blick. Sie brauchen daher einen Verbündeten, der im Konfliktfall nur Ihre individuellen Interessen vertritt; insbesondere bei Abschluss Ihres Dienstvertrages, im Haftungsfall sowie bei Ihrem Ausstieg. Wir beraten seit Jahren Geschäftsführer und Vorstände und kennen auch die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten.

Restruktu­rierungen

Restruktu­rierungen

Für arbeitsrechtliche Restrukturierungen benötigen Sie nach unserer Erfahrung kein großes Anwaltsteam. Sie benötigen vielmehr eine klare Strategie, ein fähiges und belastbares Umsetzungsteam und rechtliche Begleiter, die jeden Schritt des Weges kennen. Wir haben Unternehmen extern und intern bei zahlreichen erfolgreichen Restrukturierungen begleitet.

Führungs­kräfte

Führungs­kräfte

Abfindungsrechner finden Sie im Internet. Zu uns kommen Sie, wenn Sie erfahrene Berater und durchsetzungsstarke Verhandler suchen. Unser strategischer Beratungsansatz unterscheidet sich deutlich von gewöhnlichen Arbeitnehmerkanzleien. Als ehemalige Syndikusrechtsanwälte kennen wir Abläufe und Entscheidungswege im Unternehmen aus erster Hand und schützen so Ihre berufliche Reputation.

Team

DR. BENJAMIN SCHMITTLEIN

Studium und Referendariat in München und Lausanne mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Doppelprädikat. Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Dissertation im kollektiven Arbeitsrecht (magna cum laude) und wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Dr. Volker Rieble am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (LMU, München). 2014 bis 2020 Rechtsanwalt in den arbeitsrechtlichen Fachkanzleien Staudacher Arbeitsrecht und Kliemt.Arbeitsrecht in München; zuletzt Fachreferent Arbeitsrecht und Syndikusrechtsanwalt für die gesamte Schörghuber Unternehmensgruppe. Vater von zwei Teenagern.

TIMO JAN KLOSTER

Studium (LMU) und Referendariat in München und Cambridge mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Doppelprädikat. 2015 Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (MuCDR) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation. Langjährige studienbegleitende Tätigkeit in der Kanzlei Eversheds Sutherland LLP, Praxisgruppe Arbeitsrecht. 2017 bis 2020 Rechtsanwalt in den Kanzleien CMS Hasche Sigle (Fachgruppe Arbeitsrecht) und Kliemt.Arbeitsrecht in München. 2020 bis 2023 Fachreferent Arbeitsrecht und Syndikusrechtsanwalt für die Arabella Hospitality SE und die Schörghuber Unternehmensgruppe.

Werte

Persönlich

Persönlich

Bei uns sprechen Sie ausschließlich mit erfahrenen arbeitsrechtlichen Partnern, die Sie kurzfristig persönlich erreichen können. Wir verzichten bewusst auf überhöhte Stunden- und Umsatzziele und haben daher die nötige Ruhe, die empathische Spitzenberatung erst möglich macht.

Kosteneffizient

Kosteneffizient

Bei uns finanzieren Sie keine Glaspaläste und wir verkaufen Ihnen ganz bewusst nur die Beratungsleistung, die Ihnen einen echten Mehrwert bringt. Daher können wir Topberatung zu moderaten Konditionen anbieten.

Lösungs­orientiert

Lösungsorientiert

Wissenschaftlich fundierte juristische Bewertungen sind nur der Ausgangspunkt unserer Beratung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Ihnen praktisch umsetzbare Lösungen. Aufgrund unserer bisherigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwälte kennen wir die Herausforderungen struktureller Veränderungen und verfügen über Projekterfahrung.

Strategisch

Strategisch

Aufgrund der langen Dauer, Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung von Arbeitsbeziehungen darf kein Konflikt isoliert beurteilt werden. Wir behalten bei unserer Beratung daher stets Ihre langfristigen strategischen Interessen im Blick.

Honorar

Zeithonorar

Zeithonorar

Im Regelfall rechnen wir nach Zeit ab und schließen zu diesem Zweck mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung.

Pauschal­honorar

Pauschalhonorar

Anstatt eines Zeithonorars arbeiten wir gerne auch mit Pauschalhonoraren, wenn sich unser Zeitaufwand vorab realistisch einschätzen lässt. Dies ermöglicht Ihnen bereits bei der Beauftragung eine verlässliche Kostenplanung. Gute Erfahrungen haben wir damit vor allem in folgenden Beratungssituationen gemacht:

  • in der laufenden Arbeitgeberberatung,
  • in der arbeitsrechtlichen Restrukturierungsberatung,
  • sowie der außergerichtlichen Ausstiegsberatung von Organmitgliedern und Führungskräften.

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Gesetzliche Gebühren (RVG)

Grundsätzlich rechnen wir nicht die gesetzlichen Gebühren, sondern auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung nach Zeit oder pauschal ab. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Abrechnung gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer, die in aller Regel nach gesetzlichen Gebühren zu erfolgen hat.

Mischhonorar

Mischhonorar

In bestimmten Fallkonstellationen lassen sich die vorgenannten Vergütungsformen auch sinnvoll kombinieren:

  • ein pauschal vergütetes Stundenkontingent in der laufenden Arbeitgeberberatung mit einem Zeithonorar bei dessen Überschreitung,
  • oder die pauschal vergütete außergerichtliche Ausstiegsberatung für Organmitglieder und Führungskräfte mit modifizierten gesetzlichen Gebühren im anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Adresse

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Theresienstraße 1
80333 München

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